Die operative Behandlung steht in der Übersichtstabelle auf dem niedrigsten Evidenzniveau — und verbessert den Befund, ohne das Fortschreiten aufzuhalten. Was daraus folgt.
Die Laserleitlinie enthält für rein ästhetische Eingriffe vier Vorgaben zur Aufklärung. Eine davon lautet: keine Behandlung am Tag der Beratung. Sie steht im Wortlaut da.
Laserkämme und -hauben werben mit einer amerikanischen Freigabe. Die gilt einer anderen Erkrankung — und die deutsche Leitlinie nennt einen Sicherheitsvorbehalt, der in keinem Prospekt steht.
Für acht der beworbenen Substanzen gibt es laut Leitlinie keine klinischen Belege. Für eine gibt es eine überraschend klare Studie — und einen formalen Unterschied, den man kennen sollte.
Kälte, Ultraschall, Radiofrequenz: Geräte zur Körperformung werben mit einer US-Freigabe. Die Datenbank zeigt, was diese Freigabe umfasst — und was nicht.
Eigenblut in die Kopfhaut ist eines der meistbeworbenen Angebote. Die S3-Leitlinie spricht weder dafür noch dagegen eine Empfehlung aus — und nennt den Grund erstaunlich offen.
Die S3-Leitlinie spricht neun Negativempfehlungen aus. Wer sie kennt, spart Geld und Zeit — und erkennt ein unseriöses Angebot am Namen des Verfahrens.
Sequenzielle digitale Dermatoskopie findet Melanome, die im Einzelbild unauffällig sind. Die Leitlinie beziffert den Gewinn — und nennt die Bedingungen.