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GLABRIOÄsthetische Medizin und Hautpflege für Männer
  • Beleglage:Leitlinie
  • Status:In Deutschland zugelassen

Einstieg

Die Regel, die kaum eine Praxis einhält

Die Laserleitlinie enthält für rein ästhetische Eingriffe vier Vorgaben zur Aufklärung. Eine davon lautet: keine Behandlung am Tag der Beratung. Sie steht im Wortlaut da.

Von der GLABRIO-Redaktion3 Min. Lesezeit

Quellenlage geprüft am 24. August 2026.

In der deutschen Leitlinie zur Lasertherapie der Haut steht ein Abschnitt, den man in kaum einem Beratungsgespräch zu hören bekommt. Er betrifft alle Behandlungen, die rein ästhetisch sind — also den größten Teil dessen, was in diesem Markt angeboten wird.

Die vier Sätze

In der Regel handelt es sich hierbei um eine ästhetische Behandlung. Daher sollten Patienten darüber aufgeklärt werden, dass keine Versicherung Behandlungskosten übernehmen wird. Das gilt auch bei Nebenwirkungen (ggf. Folgekostenversicherung abschließen). Die Aufklärung sollte daher noch genauer als bei medizinischen Therapien erfolgen. Therapien am Tag der Beratung sollten nicht durchgeführt werden.

Vier Aussagen, jede für sich bemerkenswert.

Erstens: Sie zahlen alles selbst

Das weiß man in der Regel. Der zweite Halbsatz ist der, der überrascht: auch bei Nebenwirkungen. Wenn eine ästhetische Laserbehandlung eine Komplikation verursacht, deren Behandlung Geld kostet, trägt das nicht die Krankenkasse.

Die Leitlinie schlägt an dieser Stelle sogar vor, gegebenenfalls eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Das ist ein ungewöhnlich praktischer Hinweis für ein medizinisches Dokument — und ein Indiz dafür, wie ernst die Verfasser den Punkt nehmen.

Zweitens: Die Aufklärung muss gründlicher sein

„Noch genauer als bei medizinischen Therapien.” Die Begründung liegt in der Natur der Sache: Bei einer medizinischen Behandlung steht dem Risiko ein medizinischer Nutzen gegenüber. Bei einer rein ästhetischen steht ihm ein Wunsch gegenüber. Die Abwägung fällt damit anders aus — und verlangt eine bessere Grundlage.

Drittens: Nicht am selben Tag

Therapien am Tag der Beratung sollten nicht durchgeführt werden.

Das ist der Satz, an dem sich ein Angebot messen lässt. Wer beraten wird und im selben Termin auf dem Behandlungsstuhl landet, hatte keine Bedenkzeit — und die ist genau der Zweck der Regel.

Ein Termin, der von vornherein als „Beratung und Behandlung” angeboten wird, weicht also von der Leitlinie ab. Das ist eine Information, die man vor der Terminvereinbarung hat, nicht erst danach.

Viertens: das Risiko, das genannt werden muss

Auf das Risiko einer permanent abgeschwächten Pigmentierung, insbesondere bei vollflächig abtragenden Lasern, soll hingewiesen werden.

„Soll” ist die stärkste Form. Gemeint ist eine dauerhaft hellere Hautfläche — und zwar dort, wo behandelt wurde, in der Form des Behandlungsfelds.

Weitere Punkte aus derselben Liste: Pigmentstörungen, Rötung und prolongiertes Erythem, Schwellung, Verbrennung. Und der Hinweis, dass die Ansprechraten stark von Region, Ausprägung, Kofaktoren wie Rauchen und vom eingesetzten System abhängen.

Was in derselben Passage zur Hautalterung steht

Die Leitlinie verlangt zwei Aufklärungspunkte, die keine Behandlung sind, sondern Ursachenarbeit:

Aufklärung UV-Schutz, Nikotinabusus als Ursachen der Hautalterung. Aufklärung UV-Schutz nach Therapie.

Wer eine Faltenbehandlung machen lässt und weder am Sonnenschutz noch am Rauchen etwas ändert, behandelt gegen eine weiterlaufende Ursache. Siehe Sonnenschutz, was die Leitlinie sagt und Elastose.

Was empfohlen wird, wenn man sich dafür entscheidet

Für Falten und Dermatochalasis:

VerfahrenEmpfehlung
CO₂-Laser 10.600 nm, fraktioniertwird empfohlen (100 %)
CO₂-Laser traditionell ablativkann empfohlen werden
Er:YAG 2.940 nm traditionell ablativkann empfohlen werden
Er:YAG fraktioniertkann erwogen werden
nicht ablativ: Nd:YAG langgepulst, Er:Glass/Diode, Thuliumkann erwogen werden

Zur Technik dahinter: Was ein Laser mit der Haut macht und fraktionierte Photothermolyse.

Die Fragen, die daraus folgen

  1. Findet die Behandlung an einem anderen Tag statt als die Beratung?
  2. Wurde ich darauf hingewiesen, dass auch Komplikationskosten bei mir bleiben?
  3. Wurde das Risiko einer dauerhaft helleren Stelle genannt?
  4. Gibt es eine Probelaserung?

Was sonst noch in ein Erstgespräch gehört: Der Fragenkatalog für die Erstberatung und Informierte Entscheidung.

Quellen

  1. S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Register-Nr. 013-095Leitlinie · Stand 11.01.2022, gültig bis 10.01.2027 · register.awmf.org

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