Lexikon · Wirkstoffe
Dosisäquivalenz
Das Verhältnis, in dem sich die Einheiten verschiedener Botulinumtoxin- Präparate umrechnen lassen.
Auch: Umrechnungsfaktor
Die deutsche Leitlinie nennt folgende Vergleichsfaktoren:
| Vergleich | Faktor |
|---|---|
| IncobotulinumtoxinA : OnabotulinumtoxinA | ca. 1 : 1 |
| OnabotulinumtoxinA : AbobotulinumtoxinA | ca. 1 : 2,5 |
| IncobotulinumtoxinA : AbobotulinumtoxinA | ca. 1 : 2,5 |
Daraus ergibt sich: Eine Einheit Inco- oder OnabotulinumtoxinA entspricht etwa 2,5 Einheiten AbobotulinumtoxinA.
Die Leitlinie schließt den Abschnitt mit einer Mahnung, die man sich fürs Beratungsgespräch merken kann: Es sei „unbedingt darauf zu achten, auf welches Präparat sich die Dosisangaben beziehen“.
Für neuere Präparate wie RelabotulinumtoxinA (seit 2024 zugelassen), TrenibotulinumtoxinE (Serotyp E, seit 2026 zugelassen) oder LetibotulinumtoxinA (seit 2022 zugelassen) nennt die Leitlinie aus dem Jahr 2022 naturgemäß keinen Umrechnungsfaktor. Alle drei Fachinformationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass ihre Einheiten nicht mit denen anderer Botulinumtoxin-Präparate austauschbar sind — ein belastbarer Faktor lässt sich daraus nicht ableiten, nur die Mahnung selbst gilt umso mehr.