- Beleglage:Studienlage
- Status:Off-Label in Deutschland
Injektionen
PRP zur Hautverjüngung
Injektion von körpereigenem thrombozytenreichem Plasma gegen Falten, Aknenarben oder Augenringe. Anders als beim Haarausfall gibt es hier nicht einmal eine Leitlinie, die sich enthält.
Auch: Platelet Rich Plasma · Thrombozytenreiches Plasma · Vampire Facial · Eigenblut-Behandlung
- Wirkprinzip
- Aus dem eigenen, zentrifugierten Blut werden Wachstumsfaktoren und Zytokine der Thrombozyten gewonnen und in die Gesichtshaut injiziert. Es wird angenommen, dass diese Faktoren Fibroblasten stimulieren und den Kollagenaufbau fördern — derselbe postulierte Mechanismus wie bei PRP gegen Haarausfall.
- Körperregion
- Gesicht
- Sitzungen
- In den ausgewerteten Studien meist ein bis drei Sitzungen; Protokolle, Herstellungsverfahren und Nachbeobachtungszeiten unterscheiden sich zwischen den Arbeiten erheblich.
- Hauptrisiko
- Belastbare Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten fehlen weitgehend — die meisten systematischen Übersichtsarbeiten stufen die Beweiskraft ihrer eigenen Ergebnisse als niedrig bis sehr niedrig ein. Ein publizierter Fallbericht dokumentiert kutane Granulome nach PRP-Injektionen im Gesicht.
Ungeeignet, wenn: keine ärztliche Durchführung sichergestellt ist — Blutentnahme und Anwendung unterliegen laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung dem Arztvorbehalt — oder eine durch belastbare Studien gestützte Wirksamkeitserwartung gesucht wird, für die die vorliegende Evidenz nach Einschätzung der zitierten Übersichtsarbeiten nicht ausreicht.
Ein anderer Befund als beim Haarausfall
Für PRP gegen Alopecia areata gibt es eine deutsche S3-Leitlinie, die sich bewusst weder dafür noch dagegen ausspricht. Für PRP zur Gesichtshautverjüngung — Falten, Aknenarben, Augenringe — existiert nicht einmal das: keine deutsche oder europäische Leitlinie äußert sich zu dieser Indikation. Was es gibt, sind mehrere systematische Übersichtsarbeiten der vergangenen Jahre, die im Kern zum selben Schluss kommen: Es gibt Signale einer Wirkung, aber die Beweiskraft dahinter ist schwach.
Was die Übersichtsarbeiten zeigen
Eine 2024 veröffentlichte Übersicht über 13 systematische Übersichtsarbeiten zu PRP bei Gesichtsverjüngung (28 Primärstudien) fand nur eine einzige Metaanalyse zur Patientenzufriedenheit: eine mittlere Differenz von 0,63 (95-%-Konfidenzintervall 0,25–1,0) — mit „niedriger” Vertrauenswürdigkeit nach GRADE-Bewertung eingestuft. Nebenwirkungen waren nur in 2 der 13 Übersichtsarbeiten überhaupt als Endpunkt vorgesehen. 12 von 13 Übersichtsarbeiten erreichten nach dem AMSTAR-2-Bewertungsraster nur „niedrige” oder „kritisch niedrige” methodische Konfidenz. Die Autoren ziehen ein deutliches Fazit: Die verfügbare Evidenz reiche nicht aus, um belastbare Schlüsse zu ziehen.
Eine 2025 veröffentlichte Metaanalyse über neun randomisierte Studien mit 358 Teilnehmenden fand statistisch signifikante Effekte zugunsten von PRP — sowohl bei der Zufriedenheit (relatives Risiko 1,34) als auch bei objektiv bewerteter Wirksamkeit (relatives Risiko 1,42). Entscheidend für die Einordnung: Nur eine von neun Studien untersuchte PRP als reine Monotherapie. In den übrigen acht war PRP mit fraktioniertem Laser, Fettransfer oder Microneedling-Radiofrequenz kombiniert — die gemessenen Effekte lassen sich also nicht sauber auf PRP allein zurückführen.
Speziell für die periorbitale Region (Tränenrinne, feine Fältchen, Pigmentierung unter den Augen) liegt eine systematische Übersicht mit Metaanalyse aus 19 Studien vor. Die eigentliche Metaanalyse stützt sich jedoch nur auf drei randomisierte Studien und zeigt eine höhere Zufriedenheit gegenüber Kontrollbehandlungen bei gleichzeitig hoher Heterogenität zwischen den Studien. Die Autoren fordern ausdrücklich randomisierte Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko ohne Industriesponsoring — ein Hinweis darauf, wie die Autoren selbst einen Teil der bestehenden Literatur einschätzen. Eine eigenständige systematische Übersicht allein zur Tränenrinne (Volumenverlust) ließ sich in dieser Recherche nicht finden — das ist eine Lücke, keine belegte Aussage.
Für Aknenarben speziell existiert eine 2024 veröffentlichte Übersicht über 15 systematische Übersichtsarbeiten (34 Primärstudien): Verbesserung und Zufriedenheit fielen mit PRP-Zusatz durchweg höher aus als ohne — aber die GRADE-Einstufung der zugrunde liegenden Evidenz liegt bei „sehr niedrig” bis „niedrig”, und nur 6 der 15 Übersichtsarbeiten berücksichtigten die Studienqualität überhaupt systematisch.
Der gemeinsame Nenner
Über alle diese Arbeiten hinweg wiederholt sich dasselbe Muster: kleine Studien, kurze Nachbeobachtung, selten PRP als alleinige Behandlung, kaum standardisierte Herstellung des Plasmas selbst — dieselbe Heterogenität bei Zentrifugationsverfahren und Aktivatoren, die auch beim Haarausfall-Einsatz von PRP dokumentiert ist. Mehr Übersichtsarbeiten als beim Haarthema stehen damit einer schwächeren methodischen Qualität gegenüber, nicht einer besseren.
Rechtlicher Rahmen: der Arztvorbehalt
PRP-Zubereitungen aus Eigenblut gelten nach § 4 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) als Arzneimittel. Die Blutentnahme dafür unterliegt nach § 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz (TFG) dem Arztvorbehalt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das am 28.08.2024 ausdrücklich für die PRP-Eigenbluttherapie bestätigt — Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen sie nicht durchführen. Die Entscheidung betrifft PRP-Anwendungen allgemein, nicht speziell die Gesichtshaut, ist aber die einschlägige aktuelle Einordnung für jede Form der Behandlung.
Eine dokumentierte Komplikation
Ein 2020 veröffentlichter Fallbericht beschreibt eine Patientin, die nach PRP-Injektionen unter anderem im Gesichtsbereich (Augenbrauen, Nasolabialfalten, Wangen, Oberlippe) innerhalb von vier Monaten knotige, histologisch gesicherte nichtverkäsende Granulome entwickelte — eine kutane Sarkoidose, die sich über zwei Jahre auf mehr als 40 Läsionen ausweitete. Die Autoren vermuten eine Reaktion bei vorbestehender systemischer Sarkoidose (ein sogenanntes Köbner-Phänomen) als Ursache — der Fallbericht belegt also keine allgemeine Kausalität zwischen PRP und Granulomen, sondern eine mögliche Wechselwirkung bei einer bestehenden Grunderkrankung.
Was das für die Entscheidung bedeutet
PRP zur Gesichtshautverjüngung ist kein reines Marketingprodukt — der Mechanismus ist plausibel, und einzelne Studien zeigen Effekte gegenüber Kontrollbedingungen. Aber anders als bei der Alopecia-areata-Behandlung, wo zumindest eine Leitlinie den Stand der Evidenz bewertet hat, bewegt sich die Gesichtshaut-Indikation vollständig außerhalb eines solchen bewerteten Rahmens. Wer sich dafür entscheidet, sollte wissen: Die stärksten verfügbaren Übersichtsarbeiten selbst kommen zu dem Schluss, dass die Beweislage für feste Zusagen nicht ausreicht — und dass die Behandlung, rechtlich gesehen, ausschließlich in ärztliche Hände gehört.
Wird statt patienteneigenem PRP ein industriell hergestelltes Exosomen-Präparat angeboten, verschärft sich die Ausgangslage zusätzlich: Dafür fehlt bislang jede Zulassung, in den USA ebenso wie in der EU. Siehe Exosomen in der Gesichts- und Haarpflege.